Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können vom Vorstand benannt werden und sind von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags befreit.
Ehrenmitglieder können vom Vorstand benannt werden und sind von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags befreit.
Alle anderweitigen, nicht in den anderen Mitgliedschaften enthaltenen Mitglieder.
Aktive GKB-Mitarbeiter, bei denen der Mitgliedsbeitrag in monatlichen Tranchen seitens des Dienstgebers vom Lohn einbehalten und an den Verein StEF überwiesen werden.
Ehemalige GKB-Mitarbeiter. Der Mitgliedsbeitrag wird seitens der Pensionskassa als monatlicher Teilbetrag einbehalten und an den Verein StEF überwiesen.
Der Vorstand besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern: dem Obmann / der Obfrau, dessen / deren Stellvertreter/in dem Schriftführer / der Schriftführerin, dessen / deren Stellvertreter/in dem Kassier / der Kassierin…